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Bahn: Wer haftet bei Diebstahl im Zug?

Veröffentlicht am 5. Januar 2022 | Lesedauer: 3 Minuten

Leider kommt es auch in der Bahn immer wieder vor, dass während der Fahrt oder an Zwischenhalten Gegenstände und Gepäckstücke geklaut werden. Das betrifft verstautes Gepäck, aber auch Wertgegenstände wie Laptops, Tablets oder Smartphones, die unbeaufsichtigt am Platz zurückgelassen wurden, während man kurz auf der Toilette war oder sich im BordBistro etwas gekauft hat. Doch wer haftet eigentlich bei einem Diebstahl in der Bahn? Ersetzt die Bahn den Schaden? Oder bleibt man auf dem Schaden sitzen?

Grundsätzlich ist es so, dass die Bahn nicht für Diebstähle von Gepäck oder Wertgegenständen während der Fahrt oder an Zwischenhalten haftet. Sie muss somit keinen Schaden ersetzen, wenn bei einem Zwischenhalt ein Koffer geklaut wurde oder ein unbeaufsichtigtes Laptop entwendet wird. Für das Gepäck und die Wertgegenstände sind die Reisenden hingegen selbst verantwortlich.

Das Risiko eines Diebstahls im Zug ist dabei gar nicht so gering und ist in den letzten Jahren gestiegen. So erfasste die Bundespolizei 2010 noch insgesamt 10.171 Fälle. Zwei Jahre später waren es bereits 11.602 Fälle und damit knappe 14 Prozent mehr. Meist handelt es sich dabei allerdings um kleinere Taschendiebstähle im dichten Berufsverkehr im Nahverkehr. Diebstähle ganzer Koffer oder Wertgegenstände im Fernverkehr sind hingegen eher seltener. Auszuschließen sind sie allerdings nicht.

Verschiedene Versicherungen bieten als Sicherheit vor solchen Fällen auch Reisegepäckversicherungen an. Diese sind jedoch mit Vorsicht zu genießen. Denn meist zahlen die Versicherungen den Schaden nur dann, wenn das Gepäckstück zu jederzeit beaufsichtigt war. Hat man sein Gepäck oder die Wertgegenstände nur für wenige Momente nicht im Blick gehabt, weil man beispielsweise auf der Toilette war, gehen die Versicherungen oftmals von einem fahrlässigen Handeln aus und verweigern die Zahlung.

Es gibt jedoch ein paar Möglichkeiten, um Diebstähle während der Fahrt möglichst zu vermeiden. So sollte man gerade seine Geldbörse und kleinere Wertgegenstände wie das Smartphone am besten immer mitnehmen, wenn man seinen Platz verlässt. Dadurch besteht gar keine Chance zum Diebstahl. Zudem sollte man, wenn man seinen Platz verlässt, nach Möglichkeit einen vertrauenswürdigen Mitreisenden bitten, einen Blick auf das Gepäck oder die Wertgegenstände zu haben, sodass diese auch weiterhin beaufsichtigt sind. Meist übernehmen das Sitznachbarn oder Mitreisende rund um den eigenen Sitzplatz problemlos. Wer noch sicherer gehen möchte, kann sein Gepäck auch beispielsweise mit einem Fahrradschloss im Zug anschließen. So kann es auf keinen Fall von Unberechtigten mitgenommen werden. Zuletzt sollte man immer misstrauisch werden, wenn man im Zug auffällig angerempelt wird oder den Weg versperrt bekommt.

Letztendlich sollte man sein eigenes Gepäck somit immer im Blick haben und teure Wertgegenstände nicht einfach am Platz zurücklassen, wenn man kurz auf die Toilette geht oder sich im BordBistro etwas kaufen möchte. Selbst diese kurzen Abwesenheiten können einem Dieb reichen, um Wertgegenstände zu entwenden. Daher sollte man gerade Wertgegenstände immer mitnehmen oder Mitreisende bitten ein Auge darauf zu haben. Die Bahn haftet allerdings nicht, wenn es doch einmal zu einem Diebstahl kommen sollte. Und auch die meisten Versicherungen zahlen einen solchen Schaden leider nicht, sodass die Geschädigten oftmals auf dem Schaden sitzenbleiben.

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