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Bahn: Darf man am Bahnhof Cannabis rauchen?

Veröffentlicht am 2. April 2024 | Lesedauer: 3 Minuten

Nach langer politischer Diskussion wurde in Deutschland der Konsum von Cannabis legalisiert. Damit darf in Deutschland jetzt auch ganz legal Cannabis konsumiert werden. Dafür gibt es jedoch einige Regeln und Einschränkungen. So darf man beispielsweise nicht in der Nähe von Kindergärten, Schulen oder Spielplätzen Cannabis konsumieren. Doch wie sieht es mit Regeln und Einschränkungen an Bahnhöfen aus? Darf man nun Cannabis am Bahnhof rauchen? Oder darf man Cannabis sogar im Zug rauchen?

Zunächst einmal muss man dazu sagen, dass das Rauchen in Zügen grundsätzlich verboten ist. So darf man unter keinen Umständen in den Zügen der Deutschen Bahn oder anderer Anbieter in Deutschland rauchen. Das gilt sowohl für Zigaretten als auch für Cannabis. Damit gibt es in den Zügen keine Unterschiede zwischen Zigaretten oder Cannabis – beides ist verboten.

An Bahnhöfen wird es da schon komplizierter. Denn an Bahnhöfen ist das Rauchen zwar grundsätzlich auch verboten, allerdings gibt es speziell gekennzeichnete Raucherbereiche. Dort darf auch bisher schon am Bahnhof geraucht werden. Dies galt jedoch bisher nur für Zigaretten oder medizinisch notwendiges Cannabis. Wie es jetzt nach der generellen Legalisierung aussieht, ist noch nicht ganz klar. So teilte die Deutsche Bahn mit, dass dies aktuell noch geprüft werde und eine Entscheidung diesbezüglich noch ausstehe.

Demnach gibt es auch weiterhin keine explizite Erlaubnis zum Rauchen von Cannabis, das nicht medizinisch notwendig ist, in den Raucherbereichen der Bahnhöfe. Ein explizites Verbot gibt es dazu aber bisher auch nicht.

Vermutlich werden daher erst einmal ähnliche Regeln wie beim Konsum von medizinisch notwendigem Cannabis in den Raucherbereichen angewendet. So kann in den Raucherbereichen durchaus Cannabis geraucht werden, solange man damit keine anderen Reisenden stört, provoziert oder bewusst belästigt. Dann behält sich die Deutsche Bahn die Ausübung des Hausrechtes vor und zieht dazu eventuell auch die Bundespolizei hinzu.

Klar ist jedoch, dass Cannabis genau wie Zigaretten auf keinen Fall in anderen Bereichen des Bahnhofs oder in den Zügen selbst geraucht werden darf. Dies ist weiterhin untersagt und wird auch vom Sicherheitsdienst der Deutschen Bahn an den Bahnhöfen und in den Zügen kontrolliert.

Letztendlich kann man damit sagen, dass sich in Bahnhöfen und der Bahn durch die Legalisierung von Cannabis in Deutschland nicht sonderlich viel geändert hat. So ist das Rauchen in Zügen weiterhin aus guten Gründen verboten. Und auch an Bahnsteigen und im Bahnhof darf abseits der gekennzeichneten Raucherbereiche grundsätzlich nicht geraucht werden. Das gilt eben auch für Cannabis. Lediglich in den gekennzeichneten Raucherbereichen kann man Cannabis rauchen, solange man damit keine anderen Reisenden stört. Ändern kann sich dies noch einmal, wenn es eine endgültige Entscheidung der Deutschen Bahn dazu gibt, ob man das Rauchen von Cannabis am Bahnhof weiter zulässt oder es verbietet. Für diese Entscheidung wird es wohl auch auf die Erfahrungen der ersten Zeit nach der Legalisierung ankommen.

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Annika · Am 8. April 2024 um 16:56 Uhr

Sehr interessante Regelung. Wenn da Kinder am Bahnsteig stehen, was ja vorkommen soll, was ist dann mit dem Jugenschutz? Wenn ich persönlich den Gestank hasse, muss ich halt woanders hingehen oder aufs Auto umsteigen?
Die Bundesregierung tut alles, aber auch alles, um das Auto immer attraktiver zu machen!

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