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Haben Fußgänger beim Abbiegen Vorrang vor Fahrzeugen?

Veröffentlicht am 15. April 2023 | Lesedauer: 3 Minuten

Im Straßenverkehr gibt es immer wieder Situationen, wo sich viele Autofahrer und auch Fußgänger nicht so ganz sicher sind, wer jetzt eigentlich Vorrang hat. Dazu gehört auch der Vorrang beim Abbiegen. Muss man beim Abbiegen Fußgänger die Straße überqueren lassen? Und das auch ohne Ampel oder Zebrastreifen? Oder haben Autos beim Abbiegen Vorrang vor den Fußgängern?

Straßenschild mit Pfeil nach rechts

Diese Frage lässt sich recht schnell beantworten. Denn tatsächlich haben beim Abbiegen die Fußgänger Vorrang. Biegt man mit dem Auto also in eine andere Straße ein, muss man Fußgänger zunächst über die Straße lassen.

Geregelt ist dies in der Straßenverkehrsordnung in Paragraph 9 Abs. 3. Dort ist beschrieben, dass Fußgänger an Kreuzungen und Einmündungen immer Vorrang vor abbiegenden Fahrzeugen haben. Das gilt dabei auch für Kreisverkehre. Verlässt man also einen Kreisverkehr und biegt in eine Straße ein, muss man auch dort Fußgänger vorlassen, die die Straße überqueren möchten. Gleiches gilt auch bei Kreuzungen mit einer Ampel. Hier haben die Fußgänger, sofern ihre Ampel denn grün ist, ebenfalls Vorrang vor den abbiegenden Fahrzeugen. Und auch bei abknickenden Vorfahrtstraßen gilt diese Regelung, sodass man auch dort querende Fußgänger als Autofahrer vorlassen muss.

Diese Regelung gilt dabei außerdem nicht nur für Fußgänger, sondern auch für Fahrradfahrer. Wenn man mit dem Auto also abbiegt, muss man neben Fußgängern auch Fahrradfahrer zunächst die Straße queren lassen. Erst wenn keine Fußgänger oder Fahrradfahrer mehr die Straße überqueren möchten, darf man mit dem Auto dann selbst abbiegen.

Verstößt man gegen diese Regeln, kann es dafür teils hohe Strafen geben. So drohen 140 Euro Bußgeld, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot, wenn man die Regelung missachtet und dabei Fußgänger oder Fahrradfahrer gefährdet.

In der Praxis versuchen Autofahrer immer wieder durch besonders zügiges Abbiegen noch schnell vor den Fußgängern abzubiegen. Auch dabei handelt es sich allerdings um einen Verstoß gegen diese Vorrangregelung. Zudem kann es dadurch besonders schnell zu gefährlichen Situationen kommen, wo Fußgänger oder Fahrradfahrer gefährdet werden, wenn der Autofahrer die Geschwindigkeit eines Fußgängers oder eines Fahrradfahrers falsch einschätzt.

Letztendlich kann man somit festhalten, dass Fußgänger an Einmündungen gegenüber abbiegenden Autos Vorrang haben und vor diesen die Straße überqueren dürfen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten. Denn auch wenn Fußgänger Vorrang haben, sollte man als Fußgänger beim Überqueren der Straße vorher immer genau gucken, um sicherzugehen, dass Autofahrer dies auch realisieren und anhalten. Denn wird man als Fußgänger dann am Ende von einem abbiegenden Auto angefahren, bringt es einem auch wenig, dass man eigentlich Vorrang hatte.

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