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Darf man rückwärts in einer Einbahnstraße fahren?

Veröffentlicht am 26. November 2023 | Lesedauer: 3 Minuten

Die grundsätzlichen Regeln einer Einbahnstraße dürften wohl jedem Autofahrer klar sein. So darf man in einer Einbahnstraße grundsätzlich nur in eine Richtung fahren, die durch ein entsprechendes Schild gekennzeichnet ist. Doch wie sieht es aus, wenn man rückwärts in einer Einbahnstraße fährt? Darf man dabei entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung fahren? Oder darf man in einer Einbahnstraße auch rückwärts nicht entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung fahren?

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In der Praxis kennen das Problem sicherlich viele. Man fährt mit dem Auto durch eine Einbahnstraße, sieht im Vorbeifahren einen passenden Parkplatz und ist aber bereits zu weit gefahren. Häufig setzt man dann einfach rückwärts ein wenig zurück und kann die freie Parklücke dann nutzen. Doch dabei fährt man für einen Moment ja entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung. Allerdings rückwärts.

Und genau das ist in einer Einbahnstraße eben nicht erlaubt. So haben die neusten Gerichtsurteile bestätigt, dass man in einer Einbahnstraße ausschließlich in der vorgegebenen Fahrtrichtung fahren darf. Und das gilt eben auch, wenn man rückwärts fährt. Dabei ist die zurückgelegte Strecke auch nicht relevant. Es ist also genauso verboten fünf Meter rückwärts entgegen der vorgegebenen Fahrtrichtung zu fahren wie es auch verboten ist 500 Meter entgegen der Fahrtrichtung rückwärts durch die Einbahnstraße zu fahren. Laut dem BGH ist nämlich die Fahrtrichtung entscheidend und nicht die Richtung in die das Auto zeigt.

Dafür gibt es lediglich eine kleine Ausnahmen. Denn beim Einparken selbst darf man auch rückwärts entgegen der Fahrtrichtung fahren. Das gilt natürlich auch beim Ausparken und beim Rangieren von anliegenden Grundstücken auf die Straße. Dabei muss es sich aber eben wirklich um dein Einpark-, Auspark- oder Rangier-Vorgang handeln. Man darf eben nicht rückwärts entgegen der Fahrtrichtung fahren, um überhaupt erst zu einem freien Parkplatz zu gelangen.

Daher ist es ebenfalls auch nicht in einer Einbahnstraße erlaubt, rückwärts entgegen der Fahrtrichtung zu fahren, um anderen Fahrzeugen das Ausparken zu ermöglichen, um dann eventuell deren freigegebenen Parkplatz zu nutzen. Rückwärts darf entgegen der Fahrtrichtung eben nur dann gefahren werden, wenn es wirklich das Ein- oder Ausparken oder das Rangieren betrifft. Das hat der BGH als oberste Instanz erst im November 2023 entschieden.

Hält man sich an diese Vorgaben nicht und fährt dennoch entgegen der Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße, handelt es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit. Diese wird aktuell mit einem Bußgeld in Höhe von 25 Euro geahndet. Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot bekommt man dafür allerdings nicht.

Letztendlich kann man somit festhalten, dass laut den neusten Urteilen des BGH nicht rückwärts entgegen der Fahrtrichtung in einer Einbahnstraße gefahren werden darf. Und das eben auch nicht rückwärts, da es nicht darauf ankommt in welche Richtung das Auto zeigt, sondern in welche Richtung das Auto auch wirklich fährt. Ausnahmen sind dabei lediglich das Ein- und Ausparken und das Rangieren von einem anliegenden Grundstück auf die Einbahnstraße. Es dürfen also auch nicht nur wenige Meter zurückgesetzt werden, um eine freie Parklücke zu erreichen.

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