Deutsche Bahn: Darf ich den E-Scooter mit in den Zug nehmen?
Veröffentlicht am 14. Juli 2019 | Lesedauer: 2 Minuten
Seit einigen Wochen sind E-Scooter auch in Deutschland gesetzlich erlaubt und können im Straßenverkehr genutzt werden. Doch was ist eigentlich, wenn ich den E-Scooter mit in die Bahn nehmen will? Ist das erlaubt? Oder braucht man dafür ein eigenes Ticket? Die Antwort darauf gibt es im Folgenden.
Grundsätzlich darf jeder Verkehrsbetrieb selbst entscheiden, ob E-Scooter mitgenommen werden dürfen oder nicht. Die Deutsche Bahn hat aber bekanntgegeben, dass E-Scooter in allen Fernverkehrszügen kostenlos mitgenommen werden dürfen. Immerhin lassen sie sich zusammengeklappt einfach unter dem Sitz verstauen. Daher werden sie bei der Deutschen Bahn auch als Gepäckstück betrachtet und es muss auch kein zusätzliches Ticket für den E-Scooter gekauft werden.
Personenverkehrsvorstand Berthold Huber sagte zudem, dass die E-Scooter schließlich auch dazu beitragen würden, dass die Fahrgäste schneller zum Bahnhof kommen würden und man diese Form der Mobilität daher unterstützen wolle.
Zu beachten ist aber weiterhin, dass diese Regelung nicht bei allen Verkehrsbetrieben gilt. So ist es in einigen Fällen bei E-Scootern, die nicht zusammengeklappt transportiert werden dürfen, erforderlich ein zusätzliches Ticket wie für ein Fahrrad zu kaufen. Bei anderen Anbietern ist die Mitnahme hingegen komplett untersagt. Daher muss man sich immer zuvor informieren.
Löblich ist allerdings dennoch, dass die Deutsche Bahn die Mitnahme von E-Scootern kostenlos ermöglicht und den Kunden damit ihre Reise weiter erleichtert. Es ist ohnehin anzunehmen, dass die Züge nun nicht mit E-Scootern geflutet werden. Denn einen eigenen E-Scooter werden sicherlich die wenigsten Kunden haben. Vielmehr werden Sharing-Dienste für E-Scooter sicherlich einen großen Teil des Bedarfs abdecken.
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