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MyTrain: Bekommt man bei Verspätung Geld zurück?

Veröffentlicht am 3. April 2021 | Lesedauer: 3 Minuten

Mit den MyTrain-Tickets gibt es ein durchaus interessantes Angebot, um dauerhaft an recht günstige Bahn-Tickets zu kommen ohne dafür auf besondere Angebote der Bahn achten zu müssen. Gleichzeitig bekommt man dann sogar noch einen Gutschein für das Premium-Angebot des Streaming-Dienstes Joyn dazu. Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn der gebuchte Zug Verspätung hat oder ausfällt? Bekommt man dann auch bei einem Ticket von MyTrain einen Teil des Geldes zurück?

Grundsätzlich gelten auch bei den Tickets von MyTrain wie auch bei jedem anderen Bahn-Ticket die normalen Fahrgastrechte. Und damit stehen den Fahrgästen ab einer Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises zu. Ab einer Verspätung von 120 Minuten sind es dann sogar 50 Prozent des Fahrpreises. Das gilt auch für die MyTrain-Tickets, sodass man auch dort ganz normal einen Teil des Geldes wieder zurückbekommt.

Das Geld bekommt man allerdings nicht automatisch zurück. Stattdessen muss man dafür einen entsprechenden Antrag ausfüllen und an die Deutsche Bahn schicken. Dazu gibt es ein Formular auf der Website der Deutschen Bahn zum Herunterladen. Dieses schickt man im Anschluss ausgefüllt zusammen mit einer Kopie des Tickets an die folgende Adresse: DB Dialog, Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main.

Alternativ kann man das Formular und eine Kopie des Tickets auch per Mail an kundendialog@bahn.de schicken. Offiziell wird diese Möglichkeit zwar nicht angeboten, aber die Anträge werden entsprechend an das Servicecenter Fahrgastrechte weitergeleitet und bearbeitet. Im Laufe des Sommers soll es zudem eine Möglichkeit geben, um den Antrag direkt online stellen zu können und damit keine Formulare mehr verschicken zu müssen.

Auf dem Ticket, das man über das MyTrain-Angebot gebucht hat, steht zwar ein Preis von 0 Euro, aber die Deutsche Bahn kann dennoch nachvollziehen, dass für das MyTrain-Angebot entsprechend bezahlt wurde und kann den Betrag für die Entschädigung damit berechnen.

Wichtig ist außerdem, dass man auch mit einem MyTrain-Ticket Anspruch auf weitere Fahrgastrechte wie eine Übernachtung in einem Hotel oder die Weiterfahrt mit einem anderen Verkehrsmittel hat, wenn die Bedingungen dafür gegeben sind. Man muss sich somit keine Sorgen machen, dass man im Zweifel im Stich gelassen wird, da man nur ein günstigeres MyTrain-Ticket hat.

Letztendlich lässt sich somit sagen, dass man auch bei den MyTrain-Tickets bei einer Verspätung von mindestens einer Stunde ganz normal einen Teil des Geldes zurückbekommt. Dafür muss man wie auch bei anderen Bahn-Tickets den entsprechenden Antrag ausfüllen und an die Deutsche Bahn schicken, die den Antrag dann prüfen und das Geld auszahlen. Dabei gibt es somit keinen Unterschied zu normalen Bahn-Tickets, die man außerhalb des MyTrain-Angebotes buchen würde.

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