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Deutsche Bahn: Erstattungen bei Verspätungen ab Juni auch online möglich

Veröffentlicht am 13. Februar 2021 | Lesedauer: 4 Minuten

Wenn man mit der Deutschen Bahn unterwegs ist und der Zug deutlich später kommt als geplant oder sogar ausfällt, ist das für alle Bahn-Kunden ärgerlich. Doch immerhin bekommt man ab einer Verspätung von einer Stunde einen Teil seines Geldes zurück. Dafür musste man bisher aber immer Formulare ausfüllen und diese standardmäßig per Post an die Bahn schicken. Ab Juni soll sich das allerdings ändern. Denn dann will die Bahn endlich auch eine digitale Möglichkeit zur Erstattung bei Verspätungen und Ausfällen anbieten.

Auch diese Umstellung ist ein Teil des komplett neuen Vertriebssystems, das die Deutsche Bahn im Hintergrund entwickelt. Dazu gehört auch die Erneuerung des DB Navigators und die neue Version der eigenen Online-Plattform, die man vor einigen Tagen bereits bei drivest.de in ersten Bildern betrachten konnte. Aber auch der Comfort Check-In und die Reservierungen sollen in Zukunft überarbeitet und erneuert werden.

Ein Teil dieser Erneuerung des Vertriebssystems ist dabei auch, dass seit Herbst unter bestimmten Voraussetzungen bei einem unplanmäßigen Zugwechsel die Reservierungen auf den neuen Zug übertragen werden und den Fahrgästen dort ein neuer Platz reserviert wird. Dazu musste das Ticket allerdings online gekauft worden sein und der Wechsel des Zuges mindestens eine Stunde vor der geplanten Abfahrt erfolgen. Dann läuft der Prozess aber deutlich komfortabler als in der Vergangenheit. Da waren in diesen Fällen die Reservierungen einfach verfallen.

Noch bis 2023 will die Deutsche Bahn sämtliche digitalen Kanäle für die Kunden umbauen und erneuern. Und dazu gehört eben auch eine digitale Möglichkeit zum Einreichen eines Erstattungsanspruchs. Dieser musste bisher eben offiziell immer per Post an das Servicecenter Fahrgastrechte der Bahn geschickt werden. Zwar konnte man das Formular auch per Mail an die Bahn schicken und erhielt dann eine Erstattung, aber dieser Weg war offiziell von der Bahn nie vorgesehen und wurde offiziell auch nicht angeboten.

Stattdessen haben sich in den letzten Jahren immer mehr Startups mit dem Thema beschäftigt und den Kunden die Kommunikation mit der Bahn abgenommen, sodass die Kunden ihre Daten in der App eines Startups eingeben konnten und der Anbieter sich dann um die Abwicklung mit der Deutschen Bahn kümmerte. Dafür musste man in der Regel aber eben einen Teil seiner Erstattung an den Anbieter abgeben.

Zudem hat das umständliche Verfahren in der Vergangenheit immer wieder für Kritik von Fahrgästen geführt. Ab Juni soll es nun aber eben eine neue Möglichkeit geben, um seine Erstattungen auch online einreichen zu können. Wie genau dies dann aussehen wird, ist bisher noch nicht bekannt. Wünschenswert wäre dabei natürlich ein möglichst einfacher und schneller Prozess, sodass man als Kunde nicht mehr so lange auf seine Erstattung warten muss.

Im Rahmen des Umbaus der eigenen Website und des DB Navigators könnte eine solche Funktion auch direkt in die Übersicht der eigenen Tickets integriert werden, sodass man bei der betroffenen Fahrt mit einem Klick einen Erstattungsanspruch einreichen könnte, da die entsprechenden Daten der Fahrt und des Kunden dann ja bereits vorhanden sind. Doch ob es eine solche Funktion geben wird, ist derzeit noch vollkommen offen.

An den Bedingungen und den Beträgen für eine Erstattung ändert sich allerdings bei dieser Anpassung nichts. So gibt es weiterhin ab einer Verspätung von einer Stunde 25 Prozent des Fahrpreises zurück und ab einer Verspätung von zwei Stunden dann 50 Prozent des Fahrpreises.

Letztendlich geht die Deutsche Bahn damit einen großen Schritt in die Richtung eines digitaleren und kundenfreundlicheren Anbieters. Denn gerade der Prozess für die Beantragung einer Erstattung war bisher immer recht kompliziert und aufwändig, sodass sich die Kunden in jedem Fall auf die neue und digitale Möglichkeit freuen können, die die Deutsche Bahn ab Juni anbieten wird.

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