Voi: Verbraucherzentrale mahnt E-Scooter-Anbieter ab - drivest.de
× Home Train Bus Sharing Regional Digital Deals Tools Reviews
Sharing

Voi: Verbraucherzentrale mahnt E-Scooter-Anbieter ab

Veröffentlicht am 24. Juli 2021 | Lesedauer: 3 Minuten

Der Kampf der E-Scooter-Anbieter um die Kunden ist weiterhin groß. Daher bieten mittlerweile auch so gut wie alle Anbieter Tages- oder Monatspässe für ihre Nutzern an, sodass diese für eine feste Gebühr günstiger und flexibel unterwegs sein können. Auch bei Voi gibt es ein solches Angebot, das mit der Möglichkeit beliebig vieler Fahrten beworben wurde. Doch gleichzeitig setzte Voi ein Limit für die Fahrten. Das gefiel der Verbraucherzentrale gar nicht und so mahnte man nun Voi wegen Irreführung ab.

So werden die Tages- und Monatspässe zwar mit beliebig vielen Fahrten beworben, aber in den Nutzungsbestimmungen ist dann doch etwas Anderes dazu zu lesen. So dürfen die Pässe pro Tag nur für 240 Minuten oder maximal 10 angefangene Fahrten von mehr als zwei Minuten genutzt werden. Sollte man dies überschreiten, behält sich Voi das Recht vor den Pass zu deaktivieren.

Das hat offenbar auch schon einige Kunden getroffen, die sich daraufhin an die Verbraucherzentrale wendeten. Diese beurteilt das Verhalten von Voi als unlauter und rät Nutzern von Sharing-Angeboten daher immer einen Blick in das Kleingedruckte solcher Angebote.

Das Kleingedruckte hat in diesem Fall jedoch durchaus einen Hintergrund. Denn laut Voi werden die E-Scooter einerseits immer wieder kommerziell von Lieferanten genutzt und andererseits gibt es zahlreiche Kunden, die die E-Scooter als Spielzeug und nicht als Transportmittel benutzen. Dabei handelt es sich um missbräuchliche Nutzung, die die Sicherheit und Zugänglichkeit des Angebotes für andere Kunden beeinträchtigt. Daher möchte man mit den Einschränkungen der Pässe diesem Verhalten entgegenwirken.

Voi erkennt die Probleme jedoch an und verbessert in den nächsten Tagen daher die Kommunikation und will in der App besser über die Einschränkungen aufklären. Gleichzeitig weist man aber auch darauf hin, dass Nutzer nicht von dem ganzen Angebot ausgeschlossen werden, sondern auch nach dem Kündigen des Passes reguläre Fahrten buchen können. Zudem werden die Kunden vor der Kündigung des Passes über die App und per Mail vor der Kündigung gewarnt und im Falle einer Kündigung entsprechend entschädigt, sodass sie einen Teil ihres Geldes dann zurück erhalten.

Dabei ist Voi auch nicht der einzige Anbieter, der derartige Einschränkungen macht. Beispielsweise verbietet auch TIER die kommerzielle Nutzung der E-Scooter und behält sich bei einer Verletzung dieser Einschränkungen auch eine komplette Sperrung des Benutzerkontos vor, sodass dann gar keine E-Scooter mehr ausgeliehen werden können. Bei seinen Pässen beschränkt sich TIER dafür mehr auf kostenlose Freischaltungen und Freiminuten statt auf unlimitierte Fahrten.

Letztendlich ist es natürlich für die Nutzer ärgerlich, wenn sie sich bei Voi einen Pass buchen und dieser dann von Voi gekündigt wird. Allerdings ist auch klar, dass eine kommerzielle Nutzung oder die Nutzung der E-Scooter als Spielzeug eindeutig nicht Sinn des Angebotes sind und man sich somit davor schützen möchte. Eine bessere Aufklärung über die Einschränkungen ist in diesem Fall sicherlich ein guter Weg, um die Kunden zufriedenzustellen. Die Mahnung der Verbraucherzentrale ist somit durchaus nachvollziehbar, sollte aber auch immer im Zusammenhang mit der entsprechenden Nutzung gesehen werden.

Einen Kommentar hinterlassen

Keine Kommentare vorhanden.

Schreibe den ersten Kommentar!

Keine News mehr verpassen!

Die spannensten Neuigkeiten und aktuelle Angebote direkt in dein Postfach. Mit dem Newsletter von drivest.de!

Hinweise zum Datenschutz