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Deutsche Bahn: Gilt die Zugbindung bei einem Ersatzzug?

Veröffentlicht am 29. August 2021 | Lesedauer: 3 Minuten

Bei der Deutschen Bahn kommt es aus den unterschiedlichsten Gründen immer mal wieder zu Verspätungen oder Ausfällen. Für Reisende ist das natürlich immer ärgerlich. Doch manchmal setzt die Deutsche Bahn für einen ausgefallenen Zug auch einen Ersatzzug ein. Doch wie sieht es dann mit der Zugbindung aus? Muss man den Ersatzzug nutzen oder kann man dann durch den Ausfall des eigentlichen Zuges auch beliebige andere Züge nutzen und so auch früher oder später fahren?

Grundsätzlich kann es immer wieder vorkommen, dass ein geplanter Zug beispielsweise aufgrund einer technischen Störung ausfällt. Teilweise kann die Deutsche Bahn dann aber auch einen Ersatzzug einsetzen, sodass die Fahrt nicht ganz ausfällt, sondern lediglich ein anderer Zug verkehrt. Ob dann aber trotzdem die Zugbindung aufgehoben wird, hängt von dem jeweiligen Fall ab.

Denn teilweise verkehren die Ersatzzüge unter der gleichen Zugnummer. Dann verkehrt der Zug für die Reisenden auf den ersten Blick wie geplant, aber es kommt ein anderer Zug als vorgesehen zum Einsatz. Das kann beispielsweise dazu führen, dass die Sitzplatzreservierungen nicht richtig oder sogar gar nicht angezeigt werden können. In diesem Fall bleibt die Zugbindung jedoch erhalten.

Anders sieht es aus, wenn der Ersatzzug unter einer anderen Zugnummer verkehrt. Das ist häufig der Fall, wenn statt einem ICE ein IC als Ersatzzug verkehrt. In diesem Fall ist die Zugbindung tatsächlich aufgehoben und man kann als Reisender flexibel auch andere Verbindungen nutzen, um an sein Ziel zu kommen. Denn die ursprünglich gebuchte Verbindung ist in diesem Fall ja ausgefallen.

Eine abweichende Zugnummer erkennt man in der App und am Bahnsteig meist recht schnell. Denn häufig wird dann die eigentliche Verbindung als ausgefallen angezeigt mit dem entsprechenden Hinweis, dass stattdessen ein anderer Zug mit einer entsprechend abweichenden Zugnummer verkehrt. Bleibt die Zugnummer erhalten und es verkehrt unter der selben Zugnummer lediglich ein Ersatzzug, erfährt man dies meist erst im Zug durch entsprechende Durchsagen.

Letztendlich kann man somit sagen, dass dieser Fall nicht immer ganz einfach ist und es hier auf die jeweilige Zugnummer ankommt. Unterscheidet sich diese jedoch von der Zugnummer des gebuchten Zuges, kann die Zugbindung problemlos als aufgehoben erachtet werden und ein beliebiger anderer Zug auf der entsprechenden Strecke genutzt werden. Nur bei gleichbleibender Zugnummer bleibt die Zugbindung bestehen, sodass auch der entsprechende Ersatzzug genutzt werden muss.

Für Reisende ist ein verkehrender Ersatzzug jedoch in jedem Fall zwar keine besonders schöne Sache, aber doch wesentlich besser als wenn die gebuchte Verbindung einfach ersatzlos ausfallen würde. Einen Ersatzzug kann die Deutsche Bahn aber dennoch nicht immer bereitstellen, da sie nicht über genügend Züge an den jeweiligen Bahnhöfen verfügt, um einen ausfallenden Zug einfach ersetzen zu können. Denn dann würde meist ein Zug für eine andere Strecke fehlen.

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