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Dürfen Fahrradfahrer auf der Straßen fahren?

Veröffentlicht am 5. März 2022 | Lesedauer: 3 Minuten

Immer wieder beschweren sich Autofahrer über Fahrradfahrer, die auf der Straße fahren, obwohl es doch einen Radweg neben der Fahrbahn gibt. Oftmals herrscht dabei die Meinung, dass Fahrradfahrer diesen Radweg immer benutzen müssen und dann nicht auf der Straße fahren dürfen. Doch ist das wirklich so? Dürfen Fahrradfahrer nicht auf der Straße fahren? Und müssen Fahrradfahrer immer den Radweg nutzen?

Grundsätzlich ist es so, dass Fahrradfahrer auf der Fahrbahn fahren dürfen. Und das oftmals auch dann, wenn es neben der Fahrbahn einen Radweg gibt. Dann können sich Fahrradfahrer aussuchen, ob sie den Radweg nutzen möchten oder lieber weiter auf der Fahrbahn fahren möchten. Die Nutzung des Radweges ist dabei zwar teilweise für eine höhere Sicherheit empfehlenswert, aber eben in den meisten Fällen nicht verpflichtend.

Anders sieht es jedoch aus, wenn der Radweg mit einem Schild als benutzungspflichtig ausgewiesen wird. Dieses Schild hat sicherlich jeder Fahrradfahrer und jeder Autofahrer schon einmal gesehen. Dabei handelt es sich um ein blaues rundes Schild mit einem Fahrrad. Möglich ist dabei auch ein gemeinsamer Geh- und Radweg. Dann sind auf dem Schild neben oder über dem Fahrrad auch noch Fußgänger abgebildet. In diesen Fällen sind die Fahrradfahrer dazu verpflichtet den Radweg auch zu benutzen. Dann können sie sich eben nicht mehr aussuchen, ob sie lieber den Radweg oder die Fahrbahn nutzen möchten. Und das gilt entgegen einiger Vermutungen für Fahrradfahrer aller Art und damit auch für Rennradfahrer oder Fahrradfahrer mit einem Lastenrad.

Es gibt jedoch auch bei benutzungspflichtigen Radwegen ein paar Ausnahmen. Dazu gehört beispielsweise ein versperrter Radweg, weil Autos oder LKW auf diesem parken, Hindernisse wie Mülltonnen im Weg stehen oder Scherben auf dem Radweg liegen. Dann können Radfahrer den Radweg logischerweise nicht mehr nutzen und dürfen dann auf die Fahrbahn ausweichen. Gleiches gilt auch dann, wenn der Radweg in einem derart schlechten Zustand ist, dass eine Nutzung nicht mehr sicher möglich ist. Dazu zählen beispielsweise besonders tiefe Schlaglöcher oder größere Pflanzen, die in den Raum des Radweges hineingewachsen sind.

Ein Ausweichen von Fahrradfahrern auf den Gehweg ist übrigens in keinem Fall erlaubt. Dieser ist für Fahrradfahrer immer tabu und darf nicht befahren werden. Das gilt auch dann, wenn der Radweg blockiert ist. Ausnahmen gibt es dabei nur für Kinder unter 10 Jahren oder bei einer expliziten Freigabe des Gehwegs für Fahrradfahrer durch ein entsprechendes Verkehrsschild.

Es gibt jedoch auch einige Straßen, die von Fahrradfahrern grundsätzlich nicht benutzt werden dürfen. So dürfen Fahrradfahrer in keinem Fall auf Autobahnen, Kraftfahrstraßen oder Schnellstraßen fahren. Zudem gilt für Fahrradfahrer auch das Rechtsfahrgebot. So müssen sie, wenn nicht durch Schilder anders gekennzeichnet, immer den von ihnen aus rechten Radweg oder eben die rechte Seite der Fahrbahn benutzen.

Letztendlich dürfen Fahrradfahrer somit in den meisten Fällen durchaus auf der Straße fahren. Lediglich wenn es einen benutzungspflichtigen Radweg gibt, der nicht durch Hindernisse blockiert oder in sehr schlechtem Zustand ist, müssen alle Fahrradfahrer diesen benutzen und dürfen dann nicht auf der Straße fahren. Ansonsten müssen Autofahrer jedoch damit rechnen, dass Fahrradfahrer auf der Straße fahren und müssen beim Überholen entsprechend vorsichtig sein und genug Abstand halten.

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