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Dürfen Fahrradfahrer auf dem Gehweg fahren?

Veröffentlicht am 4. Februar 2023 | Lesedauer: 4 Minuten

Als Fußgänger begegnen einem auf dem Gehweg vor allem in Städten auch immer wieder Fahrradfahrer. Gerade an engen Stellen oder bei vielen Menschen auf dem Gehweg kann das immer wieder zu gefährlichen Situationen führen, weshalb sich viele Fußgänger auch immer wieder über Fahrradfahrer auf Gehwegen aufregen. Doch wie sieht dies eigentlich aus? Dürfen Fahrradfahrer auf dem Gehweg fahren? Oder müssen sie in jedem Fall mit ihrem Fahrrad auf der Straße oder dem Gehweg fahren?

Grundsätzlich kann man zunächst einmal sagen, dass Gehwege wie der Name bereits vermuten lässt ausschließlich für Fußgänger vorgesehen sind und nicht für Fahrradfahrer. Denn Fahrradfahrer dürfen auf Gehwegen nur in einigen wenigen Ausnahmefällen fahren, ansonsten ist das Fahren mit dem Fahrrad auf dem Gehweg verboten.

Eine dieser Ausnahmen ist, dass der entsprechende Gehweg durch ein Schild explizit auch für den Fahrradverkehr freigegeben wurde. Dabei handelt es sich um ein rundes blaues Schild mit einem Symbol für Fußgänger oben und einem Symbol für Fahrräder unten. Alternativ kann auch das Schild „Fahrräder frei“ genutzt werden. In diesen Fällen handelt es sich bei dem Gehweg dann um einen gemeinsamen Geh- und Radweg, wo dann entsprechend auch Fahrradfahrer fahren dürfen. Diese müssen dann aber entsprechend Rücksicht auf die Fußgänger nehmen und dürfen diese nicht gefährden. Allgemein ist daher in diesen Bereichen maximal mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.

Eine weitere Ausnahme ist das Alter des Fahrradfahrers. Denn Kinder dürfen in jedem Fall mit dem Fahrrad auf dem Gehweg fahren. Konkret gilt diese Regelung für alle Kinder, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Kinder unter acht Jahren müssen sogar auf dem Gehweg fahren. Dadurch sollen Kinder besser geschützt werden. Damit die Kinder aber nicht alleine auf dem Gehweg fahren müssen, während die Eltern auf der Straße oder dem Radweg fahren, dürfen Eltern ihre Kinder mit dem Fahrrad auf dem Gehweg tatsächlich begleiten. Dies ist dabei nur für eine Begleitperson möglich und nur bei Kindern bis acht Jahren. Zudem muss die Begleitperson mindestens 16 Jahre alt sein.

Wer sich an diese Regelungen nicht hält und dennoch auf dem Gehweg mit dem Fahrrad fährt, kann dafür auch zur Kasse gebeten werden. So kostet das reine Fahren auf dem Gehweg derzeit 55 Euro. Bei Gefährdung von Fußgängern oder Unfällen kann auch ein Bußgeld von bis zu 100 Euro fällig werden. Kommt es zudem zu einem Unfall zwischen einem Fahrradfahrer und einem Fußgänger, können die Gerichte dem Fahrradfahrer die alleinige Schuld dafür geben, was durchaus teuer werden kann.

Mehr als die beiden Ausnahmen für explizit freigegebene Gehwege oder Kinder gibt es allerdings nicht. In allen anderen Fällen müssen Radfahrer mit dem Fahrrad auf der Straße oder dem Radweg fahren. Das gilt übrigens auch dann, wenn der Radweg durch Schäden unbenutzbar ist oder durch Hindernisse blockiert wird. Dann müssen Fahrradfahrer eben auf die Straße ausweichen. Der Gehweg als Alternative ist hingegen keine Option und darf auch in diesem Fall nur von Fußgängern genutzt werden.

Letztendlich kann man somit festhalten, dass Fahrradfahrer nur in sehr seltenen Fällen auf dem Gehweg fahren dürfen. Nämlich nur dann, wenn dies durch ein entsprechendes Schild explizit freigegeben wurde oder wenn es sich bei dem Fahrradfahrer noch um ein Kind handelt oder ein Kind begleitet wird. In allen anderen Fällen ist das Fahren mit dem Fahrrad auf dem Gehweg verboten und kann entsprechend bestraft werden. Stattdessen sollten Fahrradfahrer die vorgesehenen Fahrradwege oder die Straße nutzen, um auf der einen Seite keine Strafen zu riskieren und auf der anderen Seite keine Fußgänger zu gefährden. Denn gerade in der Stadt können Fußgänger immer plötzlich aus Hauseingängen oder Einfahrten kommen, was dann zu gefährlichen Situationen und Unfällen führen kann, wenn dann Fahrradfahrer den Gehweg nutzen.

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