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Dürfen Fahrräder auf Parkplätzen parken?

Veröffentlicht am 27. November 2022 | Lesedauer: 3 Minuten

Gerade in der Innenstadt ist es häufig ein Problem einen Parkplatz zu finden. Wenn man einen Termin hat oder sich beeilen muss, kann es da schnell stressig werden. Ärgerlich kann es dann werden, wenn man einen vermeintlich freien Parkplatz findet und dann feststellt, dass auf diesem Parkplatz ein Fahrrad abgestellt wurde. Doch dürfen Fahrradfahrer eigentlich ihre Fahrräder auf Parkplätzen parken? Oder dürfen auf Parkplätzen nur Autos parken und Fahrräder müssen an anderer Stelle abgestellt werden?

Grundsätzlich muss man zunächst einmal sagen, dass Fahrräder allgemein eher selten auf Parkplätzen geparkt werden. In der Regel werden diese auf dem Gehweg oder an vorgesehenen Fahrradständern abgestellt. Es kann jedoch durchaus auch vorkommen, dass Fahrräder auf Parkplätzen abgestellt werden. Und das ist rechtlich durchaus erlaubt. Denn öffentliche Parkplätze sind nicht nur Autos vorbehalten, sondern können ganz offiziell auch von Fahrradfahrern genutzt werden.

Und das gilt dabei nicht nur für gekennzeichnete öffentliche Parkplätze, sondern auch für das einfache Parken am rechte Fahrbahnrand. So können Fahrräder eben auch problemlos am rechten Fahrbahnrand oder auf Parkplätzen abgestellt werden, wenn beispielsweise auf dem Gehweg nicht genügend Platz ist oder alle Fahrradständer bereits belegt sind. Beachten muss man dabei lediglich, dass immer möglichst platzsparend geparkt werden muss. Ein einzelnes Fahrrad, das mitten auf einem Parkplatz steht und dadurch den kompletten Parkplatz blockiert, kann dadurch dennoch vorschriftswidrig sein. Dafür kann ein Verwarnungsgeld von aktuell 10 Euro verhängt werden. Steht das Fahrrad hingegen nur am Rand des Parkplatzes oder stehen gleich mehrere Fahrräder auf dem Parkplatz, ist dies unproblematisch. Dadurch soll verhindert werden, dass zu viel ungenutzte Parkfläche frei bleibt, die von anderen Verkehrsteilnehmern nicht mehr genutzt werden kann.

Beim Parken eines Fahrrads am rechten Fahrbahnrand sollte hingegen beachtet werden, dass dieses in der Nacht auch gut erkennbar ist. Es empfiehlt sich also direkt unter einer Laterne zu parken oder genügend Reflektoren oder Leuchten am Fahrrad zu haben, sodass andere Verkehrsteilnehmer auch in der Nacht erkennen, dass dort ein Fahrrad am Fahrbahnrand abgestellt wurde.

Im Normalfall werden Fahrräder aber eben eher auf Gehwegen oder an Fahrradständern abgestellt. Beliebt ist auch das Parken an Bäumen, Zäunen oder Schildern, da diese meist die Möglichkeit bieten, um das Fahrrad direkt anschließen zu können. Beachten sollte man dabei aber eben immer, dass dadurch keine Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer behindert werden, Ein- und Ausfahrten freigehalten werden und Feuerwehrzufahrten oder Eingänge blockiert werden.

Letztendlich kann man somit festhalten, dass es zwar durchaus nicht sonderlich häufig vorkommt, dass Fahrräder einen Parkplatz blockieren, aber dass das Parken eines Fahrrads auf einem Parkplatz durchaus erlaubt ist. Man kann sein Fahrrad also problemlos auf freien Parkplätzen abstellen. Und auch das Parken eines Fahrrads am rechten Fahrbahnrand ist durchaus erlaubt. Parkplätze sind somit nicht nur den Autofahrern vorbehalten und können auch von Fahrradfahrern genutzt werden, die dann auch keinen Platz für Autofahrer machen müssen. Es muss eben lediglich möglichst platzsparend geparkt werden, was allerdings für alle Verkehrsteilnehmer gilt.

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