Dürfen Fahrradfahrer gegen die Einbahnstraße fahren?
Veröffentlicht am 23. November 2022 | Lesedauer: 3 Minuten
Einbahnstraßen sorgen bei Autofahrern immer wieder für Ärger. So kommt es neben längeren Wegen auch immer wieder dazu, dass einem in einer Einbahnstraße andere Verkehrsteilnehmer entgegenkommen, die sich nicht an die vorgegebene Fahrtrichtung halten. Dies müssen dabei nicht zwingend andere Autofahrer sein, sondern immer wieder begegnen einem in Einbahnstraßen auch Fahrradfahrer, die entgegen der Einbahnstraße fahren. Doch dürfen Fahrradfahrer das überhaupt? Oder dürfen auch Fahrradfahrer nur in der vorgegebenen Richtung durch eine Einbahnstraße fahren?
Grundsätzlich ist es so, dass Einbahnstraßen nur in der vorgegebenen Richtung durchfahren werden dürfen. Das gilt dabei für alle Verkehrsteilnehmer. Es macht dabei erst einmal also keinen Unterschied, ob man mit dem Auto, einem Fahrrad oder einem E-Scooter durch die Einbahnstraße fährt. Man muss sich erst einmal an die vorgegebene Richtung halten.
Es gibt jedoch immer mehr Einbahnstraßen, die für Fahrradfahrer auch in der anderen Richtung freigegeben werden, sodass Fahrradfahrer durchaus auch entgegen der Einbahnstraße fahren dürfen. Wichtig ist dabei aber, dass dies eben explizit durch das entsprechende Schild freigegeben ist. Gekennzeichnet werden freigegebene Einbahnstraßen dabei durch ein weißes Schild unter dem Einbahnstraßenschild mit einem Fahrrad und Pfeilen nach links und rechts. Am Ende der Einbahnstraße befindet sich zudem ein weißes Schild mit der Aufschrift „Radfahrer frei“.
Ist eine Einbahnstraße für Fahrradfahrer freigegeben, gilt es jedoch auch für die Fahrradfahrer einige Regeln zu beachten. So sollte grundsätzlich möglichst weit rechts gefahren werden, um ausreichend Platz für den entgegenkommenden Verkehr zu lassen.Zudem sollte an Kreuzungen und Einmündungen besonders aufgepasst werden. Dort kann es immer wieder vorkommen, dass Autofahrer nicht mit Radfahrern von der anderen Seite rechnen. An Kreuzungen und Einmündungen gelten jedoch die normalen Vorfahrtsregeln, sodass Radfahrer, die entgegen der Einbahnstraße fahren, je nach Situation sogar durchaus Vorfahrt haben können.
Im Normalfall können allerdings nicht alle Einbahnstraßen für einen entgegengesetzten Fahrradverkehr freigegeben werden. Dies muss die jeweilige Stadt immer im Einzelfall entscheiden. Entscheidend sind dabei vor allem die Breite der Straße, sodass auch bei einem Verkehr in beide Richtungen genug Platz für alle Verkehrsteilnehmer ist, aber auch Faktoren wie die zulässige Geschwindigkeit auf dem entsprechenden Abschnitt und eine übersichtliche Verkehrsführung, um keine neuen Gefahrenstellen entstehen zu lassen.
Was hingegen in jedem Fall und unabhängig von der Beschilderung an der jeweiligen Straße möglich ist, ist das Schieben des Fahrrads entgegen der Einbahnstraße. Denn steigt man als Fahrradfahrer ab und schiebt das Fahrrad, ist man ein normaler Fußgänger. Und für Fußgänger gibt es in Einbahnstraßen selbstverständlich keine vorgegebene Richtung.
Letztendlich lässt sich somit sagen, dass nicht grundsätzlich jede Einbahnstraße von Fahrradfahrern auch in der anderen Richtung befahren werden darf. Vielmehr ist dies nur auf explizit freigegebenen Einbahnstraßen möglich. Dort sollte man dann an Einmündungen und Kreuzungen besonders vorsichtig sein und auf den übrigen Verkehr achten. Dann kann man jedoch problemlos mit dem Fahrrad auch entgegengesetzt der eigentlichen Fahrtrichtung durch eine solche freigegebene Einbahnstraße fahren.
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