Dürfen Fahrradfahrer rechts überholen?
Veröffentlicht am 20. März 2022 | Lesedauer: 3 Minuten
Gerade an roten Ampeln oder bei Stau in der Stadt kommt es immer wieder vor, dass Fahrradfahrer rechts an den Autos vorbeifahren und diese überholen. Dies führt immer wieder zu Diskussionen und Streit zwischen den Fahrradfahrern und den Autofahrern. Doch wie ist eigentlich die rechtliche Lage? Dürfen Fahrradfahrer einfach Autos rechts überholen? Oder ist dies eigentlich gar nicht erlaubt?
Diese Streitfrage lässt sich dabei sogar relativ schnell auflösen. Denn grundsätzlich dürfen Radfahrer Autos rechts überholen, wenn dort genügend Platz vorhanden ist. Dies ist in der Straßenverkehrsordnung relativ klar in Paragraph 5 Absatz 8 regelt. Dort sind auch noch einige weitere Einschränkungen in Bezug auf das Überholen auf der rechten Seite festgelegt.
So ist das Überholen auf der rechten Seiten grundsätzlich nur zwischen dem Auto und dem rechten Bordsein erlaubt. Bei mehrspurigen Straßen dürfen Autos somit nur auf der ganz rechten Spur rechts überholt werden. Auf den linken Spuren ist das Überholen und das Hindurchschlängeln zwischen Autos hingegen nicht erlaubt.
Zusätzlich muss zum Überholen auf der rechten Seiten immer genügend Platz vorhanden sein. Allgemein geht man dabei von einem Meter aus. Das Überholen muss jedoch trotzdem mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht erfolgen. Denn wer sich an den Autos vorbeiquetscht oder nicht vorsichtig genug ist und dadurch Schäden am Auto verursacht, muss dafür auch aufkommen.
Oftmals kommt es aber auch dazu, dass Autofahrer an Ampeln gar keinen Platz zum Überholen lassen, wenn sie Fahrradfahrer im Rückspiegel sehen, um zu verhindern, dass sie überholt werden. Dies ist zwar kein faires Verhalten, aber zumindest nach der Straßenverkehrsordnung erlaubt. Denn Autofahrer sind nicht dazu verpflichtet Platz zum Überholen für Fahrradfahrer zu lassen. Diese müssen in so einem Fall dann eben hinter dem Auto warten bis es wieder weitergeht oder absteigen und schiebend über den Gehweg überholen.
Diese Regeln gelten dabei übrigens nicht nur für Fahrradfahrer, sondern auch für Mofas. Diese dürfen somit ebenfalls Autos rechts überholen. Anders sieht es zumindest bisher aber bei E-Scooter aus. Diese dürfen nicht rechts überholen, sondern müssen auch bei stockendem Verkehr oder an einer roten Ampel hinter den Autos warten und dürfen nicht einfach rechts überholen. Anders sieht es dabei lediglich aus, wenn ein Radweg vorhanden ist. Auf diesem dürfen E-Scooter-Fahrer natürlich auch an den Autos rechts vorbeifahren.
Letztendlich kann man somit festhalten, dass Radfahrer grundsätzlich Autos rechts überholen dürfen, wenn dort genügend Platz vorhanden ist. Dazu müssen die Autos auch nicht komplett still stehen, sondern auch in stockendem Verkehr ist dies durchaus möglich. Wichtig ist aber eben, dass genügend Platz vorhanden ist, wobei im Allgemeinen von einem Meter ausgegangen wird, und dass das Überholen lediglich zwischen dem Auto und dem rechten Bordstein möglich ist. Auf mehrspurigen Straßen darf das Überholen dann also nur auf der ganz rechten Spur erfolgen. Überholende Radfahrer sind somit grundsätzlich im Recht und dürfen Autos rechts überholen, auch wenn das einigen Autofahrern vielleicht nicht gefällt.
Weitere Artikel