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Dürfen Fahrradfahrer nebeneinander fahren?

Veröffentlicht am 3. April 2022 | Lesedauer: 3 Minuten

Im Alltag gibt es immer wieder Streit zwischen Autofahrern und Fahrradfahrern. Dabei gibt es die verschiedensten Situationen, die zu einem Streit oder zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr führen. Eine solche Situation sind Fahrradfahrer, die nebeneinander auf der Straße fahren. Dann ist oftmals kein Platz mehr, um die Fahrradfahrer sicher zu überholen. Doch dürfen Fahrradfahrer eigentlich nebeneinander fahren? Oder müssen Fahrradfahrer immer hintereinander fahren?

Grundsätzlich ist es tatsächlich so, dass die Straßenverkehrsordnung es erlaubt mit Fahrrädern nebeneinander zu fahren. Dabei gibt es jedoch auch eine Einschränkung. Denn laut dem Gesetzestext darf dadurch der Verkehr nicht behindert werden. Eine Behinderung liegt beispielsweise dann vor, wenn dadurch das Überholen für Autofahrer unmöglich wird, obwohl es möglich wäre, wenn die Fahrradfahrer hintereinander fahren würden.

Somit dürfen Fahrradfahrer zwar grundsätzlich nebeneinander fahren, aber müssen dabei immer Rücksicht auf den übrigen Verkehr nehmen. Wenn das sichere Überholen auch beim Fahren nebeneinander möglich ist, darf nebeneinander gefahren werden. Ansonsten sollte eben besser hintereinander gefahren werden, um den übrigen Verkehr nicht zu behindern.

Es gibt jedoch auch einige Sonderfälle, die in jedem Fall zu beachten sind und noch einmal separate Regeln mit sich bringen. Dazu gehören auch Verbände von Fahrradfahrern. Ein Gruppe von Fahrradfahrern gilt dabei ab 16 Teilnehmern als ein Verband. Und in diesem Fall dürfen Fahrradfahrer dann auch grundsätzlich nebeneinander fahren und müssen keine Rücksicht auf eine eventuelle Behinderung des übrigen Verkehrs nehmen. Ein Verband darf dabei übrigens auch über eine rote Ampel fahren, wenn diese bei dem ersten Teilnehmer, der die Ampel überquert, noch nicht rot war.

Ein weiterer Sonderfall sind Fahrradstraßen. Diese sind durch ein entsprechendes Schild gesondert gekennzeichnet und bringen ebenfalls einige besondere Regelungen für den Fahrradverkehr mit sich. Denn auf einer Fahrradstraße haben die Fahrradfahrer grundsätzlich Vorrang und die Autofahrer haben sich nach diesen zu richten. Dazu gehört dann auch, dass in einer Fahrradstraße immer nebeneinander gefahren werden darf. Dabei ist eine eventuelle Behinderung des Autoverkehrs nicht zu berücksichtigen. Ist durch eine solche Behinderung beispielsweise das Überholen nicht möglich, müssen Autos oder LKW in diesem Falle eben hinter den Fahrradfahrern bleiben und abwarten bis sich eine passende Situation zum sicheren Überholen ergibt.

Letztendlich lässt sich somit festhalten, dass Fahrradfahrer grundsätzlich zwar nebeneinander fahren dürfen, im normalen Straßenverkehr aber in vielen Fällen hintereinander gefahren werden sollte, um Behinderungen des übrigen Verkehrs zu verhindern. Es gibt jedoch auch einige Situationen, wo sie durchaus auch nebeneinander fahren dürfen und Autofahrer darauf dann auch entsprechend Rücksicht nehmen müssen. Dazu gehören Verbände und speziell gekennzeichnete Fahrradstraßen.

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