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Dürfen Fahrradfahrer über den Zebrastreifen fahren?

Veröffentlicht am 9. Mai 2022 | Lesedauer: 3 Minuten

Zwischen Fahrradfahrern und Autofahrern gibt es in den verschiedensten Situationen immer wieder Streit und Diskussionen. Eine solche typische Situation sind Zebrastreifen. So gibt es immer wieder Fahrradfahrer, die mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen fahren. Autofahrer sehen dies hingegen nicht so gerne. Doch wie sieht eigentlich die rechtliche Lage in diesem Fall aus? Dürfen Fahrradfahrer über den Zebrastreifen fahren? Oder müssen sie an einem Zebrastreifen absteigen? Und wer hat in einem solchen Fall eigentlich Vorfahrt?

Grundsätzlich lässt sich zunächst sagen, dass Zebrastreifen durchaus auch mit dem Fahrrad überfahren werden dürfen. Fahrradfahrer müssen also nicht zwingend absteigen an einem Zebrastreifen.

Wichtig ist dabei aber, dass Fahrradfahrer keinen Vorrang vor dem übrigen Verkehr haben, wenn sie über einen Zebrastreifen fahren. Denn Vorrang haben an einem Zebrastreifen nur Fußgänger. Möchten Fahrradfahrer also mit Vorrang die Straße überqueren, müssen sie in jedem Fall absteigen und das Fahrrad über den Zebrastreifen schieben. Ist die Straße jedoch frei und ein Queren der Straße ohne Probleme möglich, können Fahrradfahrer eben auch über den Zebrastreifen fahren.

Dabei ist aber eben Vorsicht geboten. Denn sollte es dann doch zu einem Unfall kommen, trägt man als Fahrradfahrer mindestens eine Mitschuld. Je nach Situation kann man sogar die volle Schuld zugesprochen bekommen, wenn das Befahren der Straße für die Autofahrer nicht absehbar war.

Viele Fahrradfahrer nutzen an Zebrastreifen ihr Fahrrad auch gerne als Roller. Sie steigen dann also nicht komplett ab und schieben das Fahrrad, sondern rollern mit dem Fahrrad über die Straße. Dies ist grundsätzlich erlaubt und zählt nicht als Fahren mit dem Fahrrad, sondern als Schieben, sodass man so sogar Vorrang vor dem übrigen Straßenverkehr hat.

Beachten sollten Fahrradfahrer zudem Zebrastreifen, wenn sie selbst auf der Straße oder dem Radweg unterwegs sind und sich einem Zebrastreifen nähern. Denn auch Fahrradfahrer müssen dann anhalten, wenn sich Fußgänger nähern, die die Straße überqueren möchten. Für Fahrradfahrer gelten dann also die selben Regeln wie für Autofahrer und sie müssen die Fußgänger die Straße oder den Radweg überqueren lassen.

Letztendlich lässt sich somit festhalten, dass Fahrradfahrer durchaus auch über den Zebrastreifen fahren dürfen und dafür nicht zwingend absteigen müssen. Allerdings müssen Fahrradfahrer dabei beachten, dass sie dann keinen Vorrang vor dem übrigen Verkehr haben, da an einem Zebrastreifen lediglich Fußgänger Vorrang haben. Wenn sie also Vorrang vor dem Autoverkehr haben möchten, müssen sie am Zebrastreifen dann doch absteigen.

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