Deutsche Bahn: Kann man eine Sitzplatzreservierung stornieren?
Veröffentlicht am 12. Juli 2020 | Lesedauer: 6 Minuten
Die Sitzplatzreservierung bei der Deutschen Bahn ist für viele Fahrgäste eine gute Möglichkeit, um deutlich entspannter zu reisen und sich keine Gedanken um einen Sitzplatz machen muss. Und das auch dann, wenn die Züge sehr stark ausgelastet sind und so gut wie alle Plätze besetzt sind. Doch was ist, wenn sich die eigenen Pläne ändern? Kann man eine Sitzplatzreservierung stornieren?
Grundsätzlich bietet die Deutsche Bahn für die Sitzplatzreservierungen mittlerweile eine Menge Möglichkeiten an. So lassen sich diese mittlerweile auch nachträglich buchen, wenn man dies bei der Buchung des Tickets vergessen hat. Bei der Stornierung sieht es allerdings ein wenig kompliziert aus.
Verschiedene Reservierungsmöglichkeiten
Bei der Deutschen Bahn gibt es mittlerweile gleich mehrere Möglichkeiten, um an einen reservierten Sitzplatz zu kommen. Der einfachste Fall ist dabei die Buchung eines Tickets für die erste Klasse. Denn bei allen Tickets der ersten Klasse ist mittlerweile eine Sitzplatzreservierung automatisch enthalten. Diese muss nicht extra bezahlt werden, sondern kommt bei der Buchung des Tickets automatisch hinzu.
Bei Tickets der zweiten Klasse ist dies allerdings nicht der Fall. Hier müssen Fahrgäste für eine Sitzplatzreservierung zahlen. Dafür werden aktuell 4 Euro fällig. Dabei ist es auch egal, ob man im Ruhebereich, im Abteil, am Fenster oder am Gang sitzen möchte. Die Sitzplatzreservierung kann man dabei bequem bei der Buchung des Tickets über bahn.de oder den DB Navigator hinzufügen und sich in vielen Fällen dann auch seinen gewünschten Platz aussuchen.
Hat man dies bei der Buchung des Tickets vergessen, gibt es bei der Deutschen Bahn außerdem noch die Möglichkeit nachträglich einen Sitzplatz zu reservieren. Dies ist dabei auch bequem über bahn.de oder den DB Navigator möglich. Dabei bucht man dann nur den Sitzplatz, kann sich in vielen Fällen ebenfalls seinen gewünschten Platz aussuchen und zahlt anschließend lediglich die 4 Euro für die Reservierung.
Bei der Reservierung eines Sitzplatzes bekommt man mit einer BahnCard allerdings keinen Rabatt. So werden hier bei Fahrten in der zweiten Klasse immer die besagten 4 Euro fällig. Und auch BahnBonus-Punkte lassen sich über die einzelne Buchung von Sitzplatzreservierungen leider nicht sammeln.
Stornierung
Hat man eine separate Sitzplatzreservierung gebucht und dafür die Gebühr von 4 Euro gezahlt, kann diese derzeit leider nicht storniert werden. Die einzige Möglichkeit, die die Deutsche Bahn hier bietet ist das einmalige kostenfreie Umbuchen der Reservierung. So kann man seine Sitzplatzreservierung auf einen maximal 31 Tage späteren Reisetag wechseln. Sein Geld erhält man für die Reservierung allerdings nicht zurück. Zudem ist die Umbuchung nur vor dem ersten Geltungstag der Reservierung möglich. Ab dem ersten Geltungstag, der auf der Reservierung zu finden ist, ist ein Umbuchen nicht mehr möglich.
Beachten sollte man hierbei allerdings, dass die Umbuchung der Sitzplatzreservierung nicht das eigentliche Ticket betrifft. Dieses muss separat storniert werden, wenn man die Reise nicht antreten möchte.
Das Umbuchen der Sitzplatzreservierung kann dabei jeder Kunde selbst vornehmen. Hat man seine Reservierung über die Website der Deutschen Bahn oder die App gebucht, findet man die Möglichkeit zur Umbuchung im „Mein Bahn“-Bereich im Abschnitt auf bahn.de im Bereich der Auftragssuche. Hat man seine Reservierung hingegen in einem Reisezentrum oder einer Agentur vorgenommen, bietet die Deutsche Bahn ein eigenes Formular für die Umbuchung an.
Bei Sitzplatzreservierungen, die automatisch im Ticket enthalten sind, weil man beispielsweise ein Ticket für die erste Klasse gebucht hat, sieht es ähnlich aus. Auch diese können auf einen bis zu 31 Tage späteren Tag verschoben werden. Eine Stornierung ist aber auch hier nicht möglich. In diesem Fall ist dies jedoch weniger schlimm, da für die Reservierung nicht extra gezahlt wurde, sondern diese direkt im Ticketpreis enthalten ist, der aber bei einer Stornierung des gesamten Tickets natürlich (abzüglich eventueller Bearbeitungsgebühren) erstattet wird.
Verspätung oder fehlende Reservierung
Immer wieder kommt es auch vor, dass man eine Sitzplatzreservierung nicht durch die eigenen Pläne nicht nutzen kann, sondern weil der gebuchte Zug Verspätung hat, sodass man die Reservierung im Anschlusszug nicht nutzen kann, weil man den Anschluss nicht mehr bekommt, oder weil die Reservierungen im Zug durch technische Probleme nicht angezeigt werden können und somit nicht wahrgenommen werden können. Teilweise kommt es auch vor, dass nicht der geplante Zug eingesetzt wird, sondern ein anderes Zugmodell, sodass es in dem Zug den reservierten Platz gar nicht gibt.
In diesen Fällen hat man natürlich auch nach der Fahrt einen Anspruch auf die Stornierung und Erstattung des Sitzplatzes. Dies kann man dann allerdings nicht selbst erledigen, sondern muss sich dafür an die Deutsche Bahn werden. Zuständig ist dabei das Servicecenter Fahrgastrechte. Diesem kann man entweder einen formlosen Brief schreiben und die Situation schildern oder man sucht eines der DB Reisezentren oder einen DB Service Point auf. Alternativ kann man sich auch noch beim Kundenservice der Deutschen Bahn melden. Dort können entsprechende Anliegen ebenfalls bearbeitet und weitergegeben werden, sodass der gebuchte Sitzplatz storniert wird und man sein Geld für die Reservierung zurück erhält. Dies funktioniert erfahrungsgemäß auch meistens problemlos.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich somit sagen, dass die Sitzplatzreservierungen der Deutschen Bahn mittlerweile viele Möglichkeiten bieten. Vor allem aber bietet sie Fahrgästen deutlich mehr Komfort und eine entspanntere Reise, wenn die Züge zu Hochzeiten sehr stark ausgelastet sind. Eine Stornierung ist allerdings nicht möglich. Dafür gibt die Deutsche Bahn den Kunden die Möglichkeit seine Reservierung auf einen anderen Tag zu verschieben und sie so zu einem späteren Zeitpunkt zu nutzen. Das ist für den Kunden zwar eine gute Alternative, aber eine vollständige Stornierung wäre in vielen Fällen sicher auch eine schöne Option gewesen.
Autor: drivest.de
Veröffentlichung: 12. Juli 2020
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ich musste eine Bahnreise wegen Corona stornieren (Belgien -Risikogebiet ),
die Resevierungskosten von 2 x 10,60 Euro wurden mir nicht zurückerstattet (für Kinder ), das finde ich als treuer Bahnkunde
nicht in Ordnung! mit freundlichen Grüssen , Online Ticket vom 14.10.2020 -17.10.2020 Auftragsnummer -E 1SB48 ; 1. Klasse BahnCard 50
Daniel Schulze
Das Sitzplatzreservierungen nicht storniert werden können ist nicht in Ordnung, Geld einbehalten für nicht erbrachte Leistung ist nicht korrekt.
Das gibt es nur bei vom Staat geförderten Unternehmen. Wenn ich als Bürger das so machen würde, wäre es eine Unterschlagung, Betrug oder sonst eine Straftat !!
Die Bahn steckt sich das Geld in die Tasche und bereichert sich , einfach widerlich!! Und der Staat ist wieder Mal blind ! “ Wir schaffen das““
Könnte meine reservierte Plätze nicht stornieren. Das Geld ist einfach weg. Also für die andren die sich die Plätze reservieren möchten alles genau lesen und vielleicht nicht online bestellen .. Soviel zum Thema DB
Das eine Stornierung der Sitzplatzreservierung nicht möglich ist macht eigentlich keinen Sinn. Ich hatte ein Rail and Fly Ticket mit einer Sitzplatzreservierung. Ich musste meine Pläne allerdings ändern und da war nun keine Bahnfahrt mehr mit dem ICE dabei. Da ich die Sitzplatzreservierung nicht stornieren kann, kann sich nun aber auch niemand da hinsetzen, obwohl alles sehr ausgelastet ist. Da fehlt es der Bahn meiner Ansicht nach an Flexibilität.
1. Sitzplatzreservierungen können leider nicht mehr 1x umgebucht werden – sehr schade, das war ein toller Service der Bahn.
2. Dass sie nicht vollständig stornierbar sind ist nur nachvollziehbar – sonst würden alle möglichen Leute Sitzplätze reservieren und dann wieder stornieren. Die Folge wären leere Züge.
3. Praktisch alle anderen Bahnen in Europa bieten auf Fernverkehrsstrecken nur noch Tickets mit Reservierung inklusive. Man hat dann die Wahl zwischen preiswert und nicht stornierbar und teuer und umbuchbar/stornierbar. Kann die DB in 1. Klasse auch.
Michael
Guten Tag!
Eine von mir gebuchte Reise samt Sitzplatzreservierung ist ausgesetzt worden, wegen Fahrplanänderungen. Ich kann jetzt eine andere Bahnverbindung mit meinem gebuchten Ticket nutzen. Eine neue Sitzplatzreservierung habe ich vorgenommen. Die alte Sitzplatzreservierung lasse ich mir im Bahnticketcenter Itzehoe erstatten, da ich da auch gebucht hatte. Ist das so richtig?