Hamburg: HVV erlaubt keine Gesichtsvisiere mehr
Veröffentlicht am 15. Oktober 2020 | Lesedauer: 2 Minuten
Die aktuelle Corona-Pandemie hat in der Gesellschaft zu zahlreichen Veränderungen geführt. Dazu zählt auch, dass an vielen Orten mittlerweile eine Maskenpflicht gilt. Und das gilt auch für den öffentlichen Personennahverkehr in Hamburg. So muss in Bussen, Bahnen und an Haltestellen jederzeit eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. In letzter Zeit wurden dabei neben den klassischen Masken auch Gesichtsvisiere immer beliebter. Doch diese sind nun nicht mehr erlaubt.
So werden seit Montag Gesichtsvisiere grundsätzlich nicht mehr als ausreichende Mund-Nasen-Bedeckung anerkannt. Wird man nun bei einer Kontrolle mit einem solchen Visier angetroffen, zählt dies so als wenn man keine Maske tragen würde und man muss mit einer Strafe rechnen. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn besondere Gründe vorliegen. Dies kann beispielsweise bei einer nachweislichen gesundheitlichen Beeinträchtigung der Fall sein.
Die Vertragsstrafe wird dabei nicht nur bei einer fehlenden Maske oder dem Tragen eines Gesichtsvisiers fällig, sondern auch beim falschen Tragen der Maske, sodass beispielsweise die Nase nicht bedeckt ist. Derzeit werden dafür im HVV 40 Euro als Vertragsstrafe fällig, die auch direkt vor Ort von den Kontrolleuren erhoben werden können.
Mit diesen Maßnahmen reagiert man darauf, dass der 7-Tage-Inzidenz-Wert von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten war. Gerade zu den Stoßzeiten können in Bussen und Bahnen dabei nicht immer die Abstände eingehalten werden. Daher möchte man die Anforderungen im gesamten HVV zum Schutz aller anderen Fahrgäste besonders hoch halten, um Infektionen während der Fahrten mit Bus und Bahn zu vermeiden.
Weitere Artikel