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Hamburg: Erste Klagen gegen S4-Bau abgewiesen

Veröffentlicht am 24. September 2021 | Lesedauer: 3 Minuten

Nach vielen Jahren der Vorbereitung und Planung haben mittlerweile die ersten Bauarbeiten für den Bau der neuen S-Bahn-Linie S4 in Hamburg begonnen. Doch nach wie vor hat das Projekt einige Gegner. Dazu gehören nicht nur Naturschützer, sondern vor allem Anwohner, die einen Teil ihrer Grundstücke für den Ausbau der Bahnstrecke abgeben müssen. Nun hat jedoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig den ersten Teil der Klagen als unzulässig abgewiesen.

Das Gericht stellte dabei fest, dass die 21 Klägerinnen und Kläger noch gar nicht von dem Projekt betroffen seien, da derzeit lediglich fertige Pläne für den ersten Bauabschnitt zwischen Hasselbrook und Wandsbek vorliegen. Für die weiteren Bauabschnitte laufen jedoch noch die Planungen. Die Klägerinnen und Kläger argumentierten dagegen, dass sie zwangsläufig betroffen seien, wenn der erste Bauabschnitt nach den aktuellen Planungen errichtet werde, da dann keine andere Möglichkeit mehr bestehe als die Nutzung ihrer Grundstücke. Die Richter verwiesen jedoch darauf, dass man auch die weiteren Planungen abwarten können und auch dann noch seine Rechte wahrnehmen könne.

Neben den Klagen der Anwohner wurde jedoch auch die Klage des Naturschutzvereins zum Schutz der Seevögel und der Natur für unzulässig erklärt. Hierbei monierten die Richter, dass der Verein lediglich für den Schutz von Vögeln zugelassen sei, aber mit der Klage den Schutz von Fledermäusen geltend mache. Zudem müsse konkreter vorgetragen werden, um welche Vögel es gehe.

Damit ist nun der erste Teil der offenen Klagen gegen den Bau der S4 abgewiesen und die Arbeiten und Planungen können erst einmal wie bisher weitergehen. Ende September sollen dann noch weitere Klagen gegen den ersten Bauabschnitt verhandelt werden. Und auch für die folgenden Bauabschnitte sind wohl in den kommenden Jahren noch mit zahlreichen Klagen zu rechnen.

Bei derartigen Bauprojekten ist es mittlerweile üblich, dass von zahlreichen Seiten aus geklagt wird. Für die Modernisierung und den Ausbau des Bahn-Netzes ist dies jedoch keine sonderlich erfreuliche Entwicklung. Denn dadurch werden anstehende Projekte nicht nur teurer, sondern verzögern sich teilweise um Jahre.

Mit der neuen S4 in Richtung Bad Oldesloe sollen rund 250.000 Menschen besser angebunden werden. Vor allem die Anwohner im Osten von Hamburg werden von dem Projekt dabei stark profitieren. So entstehen auf dem Abschnitt bis nach Ahrensburg fünf neue Haltestellen. Künftig soll die S4 dabei die RB81 ersetzen und auf der Strecke damit einen deutlich attraktiveren Nahverkehr bieten.

Letztendlich ist die Abweisung der ersten Klagen eine gute Nachricht für den Ausbau der S4. So ist das Projekt ohnehin bereits seit vielen Jahren in der Planung und verzögert sich nun zumindest aufgrund der aktuellen Klagen nicht noch weiter. Für das Projekt zu hoffen bleibt dabei, dass auch die weiteren Klagen zu keinen größeren Verzögerungen führen und die S4 bestenfalls wie aktuell geplant im Jahre 2025 auf dem ersten Abschnitt ihren Betrieb aufnehmen kann.

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