Deutsche Bahn muss Schadenersatz an Flixtrain zahlen
Veröffentlicht am 8. Dezember 2023 | Lesedauer: 3 Minuten
Mittlerweile macht Flixtrain der Deutschen Bahn im Fernverkehrs bereits seit mehr als sechs Jahren Konkurrenz. Die beiden Unternehmen geraten dabei jedoch auch immer wieder aneinander. So gibt es von der Seite von Flixtrain immer wieder Vorwürfe, dass die Deutsche Bahn den Konkurrenten benachteilige. Einer dieser Vorwürfe betraf dabei die Reiseauskunft der Deutschen Bahn. Denn dort wurden Züge von Flixtrain nicht angezeigt. Dagegen ist Flixtrain dann auch gerichtlich vorgegangen und hat nun vom Landgericht Hamburg Recht bekommen. Die Deutsche Bahn muss dem Konkurrenten daher nun Schadenersatz in noch unbekannter Höhe bezahlen.
Konkret ging es bei dem Rechtsstreit um die Filtermöglichkeit „Schnelle Verbindung bevorzugen“ in einer früheren Version der Reiseauskunft der Deutschen Bahn. Diese Option habe dazu geführt, dass Züge von Flixtrain nicht angezeigt wurden, obwohl sie aus Kundensicht die schnellere Verbindung darstellen und daher in den Suchergebnissen erwartet werden würde. Dadurch habe die Deutsche Bahn den Wettbewerb auf den Strecken zwischen Hamburg und Köln und zwischen Stuttgart und Berlin behindert.
Daher muss die Deutsche Bahn nun Schadenersatz an Flixtrain bezahlen. Die genaue Höhe steht dabei allerdings noch nicht fest, da die Deutsche Bahn dazu zunächst Auskunft zu den Buchungsanfragen im betroffenen Zeitraum geben muss, um die genaue Höhe des Schadenersatzes zu ermitteln.
Das Urteil selbst ist allerdings auch noch nicht rechtskräftig. So könnte die Deutsche Bahn auch noch Berufung einlegen und mit der Entscheidung zum nächsthöheren Gericht gehen. Ob die Deutsche Bahn dies auch machen wird, ist noch nicht klar. So teilte die Deutsche Bahn mit, dass man das Urteil und die Urteilsbegründung prüfen werde und dann entscheiden werde, ob man Rechtsmittel einlege oder nicht.
Auf die aktuelle Reiseauskunft der Deutschen Bahn und den Betrieb hat das Urteil jedoch keinerlei Einfluss. Denn die Beanstandungen betreffen eine Version der Reiseauskunft auf der Website der Deutschen Bahn und im DB Navigator, die bereits seit Frühjahr 2019 nicht mehr im Einsatz ist. Seitdem wurde das Buchungssystem und die Reiseauskunft der Deutschen Bahn ohnehin grundlegend überarbeitet, sodass diese Situation mittlerweile nicht mehr auftritt.
Insgesamt hat das Urteil dadurch wenig Auswirkungen auf den aktuellen Betrieb oder die aktuellen Reiseauskünfte. Auf der anderen Seite hat Flixtrain damit nun auch eine gerichtliche Bestätigung, dass die Deutsche Bahn ihren Wettbewerber durchaus benachteiligt. Vorwürfe in dieser Richtung gibt es immer wieder. In den meisten Fällen werden diese aber eben nicht gerichtlich geklärt, sondern vor allem der öffentlichen Berichterstattung oder in politischen Diskussionen genutzt.
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