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Deutsche Bahn: Was ist der 1. Geltungstag?

Veröffentlicht am 27. Dezember 2020 | Lesedauer: 3 Minuten

Wer schon einmal probiert hat ein Ticket für einen Zug der Deutschen Bahn zu stornieren, wird schnell auf den Hinweis auf den ersten Geltungstag gestoßen sein. Dieser ist entscheidend für die Möglichkeit der Stornierung und für die damit verbundenen Kosten. Doch was ist der 1. Geltungstag? Und welche Auswirkungen hat dieser Hinweis eigentlich?

Grundsätzlich ist der 1. Geltungstag bei der Deutschen Bahn der Tag an dem das gebuchte Ticket erstmalig gültig ist. Bucht man also beispielsweise einen Super Sparpreis für eine Fahrt am 4. Januar, ist der 1. Geltungstag der 4. Januar. Bucht man dabei die Hin- und Rückfahrt zusammen, bezieht sich der 1. Geltungstag auch für die Rückfahrt bereits auf die Hinfahrt. Der Hinweis auf den ersten Geltungstag ist dabei auch immer auf dem gebuchten Ticket zu finden.

Der 1. Geltungstag ist dabei entscheidend für die Möglichkeit einer Stornierung oder die damit verbundenen Gebühren. So ist beim Super Sparpreis eine Stornierung ohnehin ausgeschlossen. Beim Sparpreis ist eine Stornierung hingegen bis zum 1. Geltungstag gegen eine Gebühr in Höhe von 10 Euro möglich. Ab dem ersten Geltungstag ist eine Stornierung jedoch ausgeschlossen. Beim Flexpreis sieht es nochmal etwas anders aus. Denn hier ist eine Stornierung bis zum 1. Geltungstag kostenlos möglich. Ab dem 1. Geltungstag wird hingegen eine Gebühr von 19 Euro für Tickets im Fernverkehr und 17,50 Euro für Tickets im Nahverkehr fällig.

Der Grund für die Differenzierung nach dem Geltungstag ist dabei vor allem, dass die Deutsche Bahn so verhindern will, dass Tickets erst nach einer Fahrt oder sehr kurzfristig storniert werden. Denn so ist eine Steuerung der optimalen Auslastung der Züge schwieriger. Zudem differenziert die Deutsche Bahn auf diesem Wege die unterschiedlichen Ticket-Kategorien und ihre Leistungen, sodass bei teureren Flexpreis-Tickets eine einfachere Stornierung möglich ist als bei Sparpreis-Tickets, die nur sehr eingeschränkt storniert werden können.

Zusammenfassend lässt sich somit sagen, dass der erste Geltungstag immer der erste Tag ist an dem das Ticket genutzt werden darf. Dies bezieht sich dabei immer auf die erste Fahrt einer Reise. Bei mehreren Umstiegen zählt somit die erste Abfahrt und bei einer Hin- und Rückfahrt zählt immer schon das Datum der Hinfahrt. Entscheidend ist dieses Datum dabei für die Stornierung des Tickets und die damit verbundenen Kosten.

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Dr. Goetze · Am 3. Juli 2021 um 22:31 Uhr

Komplizierter lässt sich das nicht erklären, oder? Einfach nur Drumherumgerede um den Begriff.

Maximilian (drivest.de) · Am 3. Juli 2021 um 22:43 Uhr

Lieber Dr. Goetze,

leider kann ich Ihre Kritik nicht so ganz nochvollziehen. Direkt im zweiten Absatz wird doch kurz und knapp erklärt was der erste Geltungstag ist: „Grundsätzlich ist der 1. Geltungstag bei der Deutschen Bahn der Tag an dem das gebuchte Ticket erstmalig gültig ist. Bucht man also beispielsweise einen Super Sparpreis für eine Fahrt am 4. Januar, ist der 1. Geltungstag der 4. Januar.“
Für mich ist das kein Drumherumgerede, sondern bringt die Kernfrage nach dem ersten Geltungstag in zwei Sätzen auf den Punkt. Die Hintergründe und die Thematik der Stornierung lassen sich aber leider nicht in einem Satz auf den Punkt bringen.

Tanja · Am 24. März 2022 um 21:00 Uhr

Doch sehr kompliziert erklärt, aber das ist halt typisch in unserer Sprache…leider!

Brunner · Am 28. März 2022 um 12:02 Uhr

Alles verständlich erklärt, danke, wer es nicht versteht hat eine Leseschwäche

Karlo · Am 9. Juli 2022 um 15:29 Uhr

Gut und verstaendlich erklaert, vielen Dank!

Kunde · Am 29. Januar 2023 um 09:31 Uhr

Wie sieht es mit dem ersten Geltungstag einer Bahncard aus? Kann man den frei wählen z.B. auf den ersten Geltungstag der damit verbundenen Fahrkarte?

drivest.de · Am 29. Januar 2023 um 12:22 Uhr

Den ersten Geltungstag einer BahnCard kann man direkt bei der Bestellung der BahnCard selbst wählen.

Ullrich · Am 18. September 2023 um 14:05 Uhr

Was fehlt ist die frage ob der stornopreis von 10 euro zweimal anfällt, einmal hinfahrt, einmal rückfahrt odr nur einmal für beide fahrten ?

drivest.de · Am 1. Oktober 2023 um 02:41 Uhr

Das kommt darauf an, ob beide Fahrten zusammen in einem Buchungsvorgang gebucht wurden oder als getrennte Tickets gekauft wurden. Bei getrennten Tickets fällt die Gebühr zwei Mal an, bei einem gemeinsamen Ticket nur einmalig.

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