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MOIA darf Flotte in Hamburg auf 1.000 Fahrzeuge erhöhen

Veröffentlicht am 16. Juli 2019 | Lesedauer: 3 Minuten

Seit ein paar Monaten gibt es nun bereits in Hamburg den neuen Ridesharing-Dienst MOIA, der bereits zahlreiche Fahrgäste für sich gewinnen konnte und einen erfolgreichen Start hingelegt hat. Doch bereits zum Start des Dienstes gab es eine Enttäuschung: Ein Gericht beschränkte die maximale Anzahl von Fahrzeugen in Hamburg auf 200 Stück. Dies hätte die Zukunft und den weiteren Ausbau von MOIA stark eingeschränkt. Nun gab es jedoch ein neues Urteil, das für MOIA schon deutlich besser aussieht. So hat das Oberverwaltungsgericht nun beschlossen, dass MOIA seine Flotte in Hamburg auf bis zu 1.000 Fahrzeuge ausbauen darf.

MOIA begrüßte diese Entscheidung in einer Stellungnahme. Gleichzeitig kündigt man an, dass man die Flotte nun auf zunächst 500 Fahrzeuge erhöhen werde. Damit soll dann auch der Netzwerk-Effekt verstärkt werden, sodass Kunden besser zu gemeinsamen Fahrten zusammengebracht werden können. Außerdem soll dadurch auch das Problem gelöst werden, dass zu Stoßzeiten zum Teil keine freien Fahrzeuge mehr verfügbar sind und Kunden daher keine Fahrt an ihr gewünschtes Ziel buchen können.

Zahlreiche Taxiunternehmener sehen diese Entscheidung jedoch sehr kritisch. Sie befürchten, dass MOIA große Teile des öffentlichen Verkehrs übernehmen wolle und dadurch langfristig die Fahrten teurer werden würden, während den Taxiunternehmern, die zu einer Grundabdeckung in der Stadt verpflichtet sind, Kunden abgenommen werden würden. Daher klagte auch einer der Taxiunternehmer gegen die Genehmigung für MOIA und erhielt in der ersten Instanz recht.

Nun wurde jedoch durch das Oberverwaltungsgericht auch festgestellt, dass der Taxiunternehmer gar nicht berechtigt ist gegen eine Genehmigung der Stadt für MOIA vorzugehen, da er selbst in seinen eigenen Rechten eingeschränkt werde. So konnte der Unternehmer aus der Sicht des Gerichts auch nicht darlegen, dass sich seine wirtschaftliche Lage unzumutbar verschlechtern würde. Zudem biete laut dem Gericht die Berufsfreiheit grundsätzlich keinen Schutz vor Konkurrenz, sodass der Taxiunternehmer mit der neuen Konkurrenz durch MOIA leben müsse. Nach diesem Urteil sind jedoch noch weitere Klagen offen, sodass es in Zukunft sicherlich noch weitere Entscheidungen geben wird.

MOIA will nun jedoch erstmal weitere Teile der Stadt abdecken und den eigenen Dienst weiter ausbauen, sodass dann so gut wie alle Stadtteile nördlich der Elbe abgedeckt werden sollen. Damit sollen auch weitere Erfahrungen gesammelt werden. Bis 2021 soll dann gemeinsam mit der Stadt untersucht werden, ob derartige Angebote öffentliche Verkehrsinteressen beeinträchtigen und negative Folgen für den ÖPNV haben. Im Anschluss plant MOIA dann einen weiteren Ausbau der Flotte auf bis zu 1.000 Fahrzeuge. Dann sollen auch Stadtteile südlich der Elbe hinzukommen, die bisher noch nicht von dem neuen Angebot profitieren.

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