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Deutsche Bahn: Entschädigungen können ab 1. Juni digital beantragt werden

Veröffentlicht am 24. Mai 2021 | Lesedauer: 3 Minuten

Lange Zeit war ein immer wieder aufkommender Kritikpunkt bei der Deutschen Bahn, dass im Falle von Verspätungen extra Formulare ausgefüllt und an das Servicecenter Fahrgastrechte geschickt werden müssen, um einen Teil seines Geldes zurück zu bekommen, was dann noch einmal einige Wochen dauern kann. Doch ab dem 1. Juni soll dieser Prozess nun einfacher werden. So können Reisende ab dem 1. Juni ihre Entschädigung auch direkt online mit nur wenigen Klicks beantragen und müssen damit keine komplizierten Formulare mehr ausfüllen.

Dies hatte die Deutsche Bahn bereits vor einigen Monaten angekündigt. Im Juni soll es dann aber auch tatsächlich losgehen. Beantragen kann man seine Erstattung dann direkt über die Website der Deutschen Bahn oder den DB Navigator. Dort kann man dann die betroffene Fahrt auswählen und muss nur noch ein paar zusätzliche Informationen ergänzen. Viele Informationen wie die Zugnummer sind dabei jedoch schon vorausgefüllt, was den Reisenden den Prozess noch einfacher machen soll. Insgesamt soll die Beantragung nicht mehr als fünf Minuten dauern.

Um den neuen digitalen Prozess nutzen zu können, braucht man jedoch ein Ticket, das auch über die Website der Deutschen Bahn oder den DB Navigator gekauft worden ist. Für Tickets, die am Automaten oder in einem Reisezentrum gekauft wurden, ist dieser Weg nicht möglich. Dafür steht jedoch weiterhin der bisherige Weg über das Servicecenter Fahrgastrechte zur Verfügung. Dieser Weg steht dabei auch allen anderen Kunden weiterhin offen. So ist niemand gezwungen die digitale Erstattung zu nutzen, die jedoch für so gut wie alle Fahrgäste die deutlich angenehmere und einfachere Option sein dürfte.

Mittlerweile verkauft die Deutsche Bahn außerdem bereits vier von fünf Tickets im Fernverkehr online oder über den DB Navigator. Damit ist auch bei den Kunden ein klarer Trend zur Online-Abwicklung ihrer Reise zu erkennen. Da passt es gut, dass auch die Beantragung von Entschädigungen dann künftig online durchgeführt werden kann.

Einen Anspruch auf eine Entschädigung hat man als Fahrgast dabei ab einer Verspätung von mindestens einer Stunde am Zielort. Dann gibt es 25 Prozent des Fahrpreises wieder zurück. Ab einer Verspätung von mehr als 120 Minuten gibt es dann sogar 50 Prozent des Fahrpreises wieder zurück. Gerade in den frühen Morgenstunden oder am späteren Abend kann es bei Störungen auf einer längeren Reise gerne mal zu derartigen Verspätungen kommen.

Letztendlich wird damit nach langer Zeit auf die Kritik der Reisenden reagiert und es entsteht endlich eine einfache und digitale Möglichkeit, um bei einer Verspätung oder einem Zugausfall eine Erstattung zu Beantragen. Das dürfte viele Kunden freuen, die sich bisher immer über die Formulare geärgert waren oder sich davon sogar haben zurückschrecken lassen, sodass sie ihren Anspruch gar nicht erst eingereicht haben.

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